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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

§ 1 Haftung
Der oder die Beatboxer/in die Beatboxgruppe haften im vollen Umfang für sämtliche Schäden, die es dem Veranstalter/Auftraggeber im Rahmen der Auftragstätigkeit zufügt. Erleidet der oder die Beatboxer/in im Zuge seiner Tätigkeit Körper- oder Sachschäden, die der Veranstalter/Auftraggeber nicht zu vertreten hat, so ist eine Haftung des
Veranstalters/Auftraggebers analog §670 BGB oder anderer in Frage kommender Schadensersatznormen ausdrücklich ausgeschlossen.
Für mitgebrachte Requisiten oder Gegenstände wird keine Haftung
übernommen. Den Beatboxer/innen / der Beatboxgruppe wird empfohlen, für sich selbst eineHaftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle übernimmt Flury & Ruckenbrod GbR
keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen,
dass durch Einwirkung von Außen oder höhere Gewalt vor oder während des vereinbarten Termins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.


§2 Reisekosten

Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen des Beatboxers / der Beatboxerin  / der Beatboxgruppe zur Erfüllung des Vertrages, werden von dem Veranstalter getragen.

§3 Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage im Krankheitsfall des Beatboxers / der Beatboxerin / der Beatboxgruppe
ist ein ärztliches Attest beizubringen bzw. eine Kopie des Attests. Die Rückzahlung für bereits entstandene Kosten wie Reservierung für Bahntickets/Flugtickets/Bustickets, gemietetes Equipment für die Veranstaltung,  sowie unwiderrufliche Kosten ist ausgeschlossen.
Bereits ausgezahlte Beträge werden dem Veranstalter zurückerstattet.

§4 Unerwartete Kosten für den Veranstalter
Im Krankheitsfall des Beatboxers / der Beatboxerin / der Beatboxgruppe übernimmt Flury & Ruckenbrod GbR-Agentur keine Haftung für Kosten eines Ersatzes des Beatboxers / der Beatboxerin / der Beatboxgruppe oder Verluste für die Veranstaltung.

§5 Umbuchung/Stornierung

Der Veranstalter/Auftraggeber kann bis zum 30. Tag vor Veranstaltungstermin den Auftrag stornieren/umbuchen, ohne dass weitere Bearbeitungsgebühren auftreten, jedoch gilt hier wie im Krankheitsfall, dass die Rückzahlung für bereits entstandene Kosten wie Reservierung für Bahntickets/Flugtickets/Bustickets, gemietetes Equipment für die Veranstaltung,  sowie unwiderrufliche Kosten ausgeschlossen sind.
Bitte haben Sie Verständnis, dass bei einer kurzfristigen Absage des Künstlers
bis 30 Tage vor Auftragsdatum: 30% der Auftragssumme,
bis  7 Tage vor Auftragsdatum: 60% der Auftragssumme,
bis 1 Tag vor Auftragsdatum: 90% der Auftragssumme,
dann 100% der Auftragssumme gezahlt werden muss.
Stornierungen können ausschließlich schriftlich per E-Mail oder per Post entgegengenommen werden!

§6 Höhere Gewalt

Die Beatboxer/innen / die Beatboxgruppe sind von Verfolgung wegen Unterlassung der Erfüllung bestimmter Verpflichtungen laut Abkommen befreit, wenn diese Unterlassungen aufgrund von unten angegebener Umstände geschehen und die Umstände die Erfüllung innerhalb einer bestimmten Zeit verhindern oder wesentlich erschweren, ohne dass die Partei einen Einfluss auf diese Umstände hat. Zu diesen Umständen zählen u. a. Maßnahmen und Unterlassungen der gesetzlichen Autoritäten, neue oder veränderte Gesetzgebung, Personalverluste, Krankheiten oder andere Einschränkungen der Arbeitskraft, Todesfälle, Blockaden, Blitzeinschläge, Brände, Überschwemmungen, Verlust oder Zerstörung von Daten oder bedeutungsvollem Eigentum, Einschränkungen an Treibstoffen, Knappheit an Transportmitteln, Waren oder Energie, fehlerhafte oder verspätete Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen des Lieferanten, Probleme im allgemeinen Daten-, Telefon-, Kabel- oder Mobiltelefonnetz und Fehler in Hard- und Software.

§7 Änderung der Geschäftsbedingungen

Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox-Agentur behält sich das Recht vor, Angaben in den Geschäftsbedingungen, Preise und den Inhalt des Serviceangebotes zu jeder Zeit zu verändern. Die zum aktuellen Zeitpunkt gültigen Geschäftsbedingungen sind auf der Website nachzulesen. Änderungen aus ausschließlich administrativen Gründen dürfen sofort ausgeführt werden. Flury & Ruckenbrod GbR-Agenturbehält sich das Recht vor, jederzeit die Exklusivangebote, die auf der Website inseriert wurden und für die Benutzer frei zugänglich sind, zu ändern.

§8 Abbruch der Geschäftsbeziehung

Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox-Agentur behält sich das Recht vor, mit sofortiger Wirkung einem Benutzer kündigen und der Künstlerkartei entfernen zu können, wenn sich herausstellt, dass Angaben des Benutzers oder das Verhalten des Benutzers moralisch verletzend sein können, sexuelle Anspielungen implizieren, gesetz- oder sittenwidrig sind, die Rechte Dritter verletzen oder aus anderem Grund die Schadensersatzpflicht von Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox-Agentur verletzen. Das gleiche gilt, wenn Flury & Ruckenbrod GbR erfährt, dass der Service auf eine Art genutzt wird, die den Geschäftsbedingungen widerspricht oder Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox durch die falsche Nutzung nach eigener Auffassung einem bestehenden Gesetz zuwider handelt. Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox informiert den die Beatboxer/innen / die Beatboxgruppe  vor der Kündigung darüber, dass der bestehende Vertrag einseitig aufgelöst wird und die persönlichen Angaben des die Beatboxer/innen / die Beatboxgruppe  aus der Künstlerkartei gelöscht werden. Wenn Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox-Agentur zu Schadenersatzverpflichtungen von Außenstehenden herangezogen wird oder andere Kosten auf Grund des vorhergehenden Absatzes entstehen, ist der/die Beatboxer/innen / die Beatboxgruppe, die für den Auftrag gebucht wurden, verpflichtet, Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox-Agentur diese Kosten zu ersetzen.

§9 Arbeitsverhältnis
Den Beatboxer/innen / der Beatboxgruppe ist bekannt, dass durch diesen Vertrag kein
Arbeitsverhältnis begründet wird. Die Verpflichtung zur Angabe des
Pauschalhonorars, bei dem zuständigen Finanzamt und zur Zahlung eventuell anfallender Steuern, Versicherungsbeiträge und Sozialversicherungsabgaben übernimmt, soweit
diese anfallen.

§10 Urheberrechte
Das uneingeschränkte Urheberrecht an Bild- bzw. Tonmaterial liegt bei Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox Agentur. Weitere Nutzungen seitens des Kunden bedürfen der ausschließlichen schriftlichen Zustimmung durch Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox Agentur. Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox Agentur hat das ausdrückliche Recht,  erstellte Bild- und Tonmaterial in allen Medien für eigene Zwecke zu nutzen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die verwendete Musik oder andere fremde Inhalte fälligen Gebühren an die dafür zuständige Einrichtung abzuführen und die Urheberrechte oder Nutzungslizenzen zu erwerben. Für die Verwendung bestimmter Musikstücke und Fremdinhalte und die eventuelle Verletzung von Urheberrechten kann Flury & Ruckenbrod GbR Beatbox Agentur nicht haftbar gemacht werden.

$ 11 Anzuwendendes Recht
Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamte Rechtsbeziehungen zwischen Beatbox-Agentur und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.

§ 12 Alleinige Geltung dieser AGB, Salvatorische Klausel
Es gelten ausschließlich diese AGB. AGB von Vertragspartnern gelten nur, insofern ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt wurde. Etwaige mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Sollten einzelne Klauseln dieses Vertrages unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen hiervon unberührt.

§13 Geltung des Auftrages
Der Auftrag gewinnt erst an Gültigkeit bei einer mündlichen oder schriftlichen Zusage. Nach Erstellung der Auftragsbestätigung ist der Auftrag für beide Seiten verbindlich. Mündliche Nebenabreden sind nichtig und werden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform.

§14 Die Vergütung
Nach der erbrachten Leistung, bitten wir Sie innerhalb von 30 Tagen die Gage zu Überweisen. Wurde die Gage nicht innerhalb von 30 Tagen überweisen, kommt eine Mahngebühr von jeweils 5,-€ pro Mahnung hinzu.
Erhält der Beatboxer / die Beatboxerin / die Beatboxgruppe die Gage bar bei Veranstaltungsstermin, so ist der der Beatboxer / die Beatboxerin / die Beatboxgruppe Verpflichtet Flury & Ruckenbrod GbR innerhalb von 30 Tagen die offene Forderung zu überweisen. Wurde die Forderung nicht innerhalb von 30 Tagen überweisen, kommt eine Mahngebühr von jeweils eine Gebühr von 5,-€ pro Mahnung hinzu.

§15 Leistungen der Agentur
Die Beatbox-Agentur bietet folgende Leistungen nach Anforderungen des Auftraggebers an und fungiert nicht als Veranstalter:
(1)  Auswahl eines geeigneten Beatboxers / Beatboxgruppe / Beatboxerin für das Event aus der Agenturinternen Datenbank.
(2)  Vermittlung und Buchung von Beatboxer/innen / Beatboxgruppen und Durchführung der vereinbarten Veranstaltung laut Angebot



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